Sicherheit

Denkmalgeschütze Gebäude sind nicht nur attraktiv und verschönern das Stadtbild, sondern auch steuerlich interessant. Als eine der letzten Steueroasen bleibt die erhöhte steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler gemäß §§ 7i und 7h des EStG.

Gleichzeitig bleibt die Immobilie als Kapitalanlage eine Anlageart, die viel Sicherheit, Schutz vor Inflation und Wertzuwächsen bietet, vorausgesetzt, die Lage und der Standort stimmen.

Das Auf und Ab, wie etwa bei der Aktie kann der Immobilie nichts anhaben. Ebenso wird die Immobilie seit 2009 nicht der Abgeltungssteuer unterzogen.

Gebäude mit geringen Anschaffungskosten, jedoch hohen Sanierungskosten sind für Anleger wegen der hohen Abschreibungsmöglichkeit besonders interessant.

Investoren können ihre Aufwendungen über insgesamt zwölf Jahre verteilt abschreiben, acht Jahre lang je neun Prozent und vier Jahre lang sieben Prozent. Bemessungsgrundlage sind die nach dem Kauf anfallenden Sanierungskosten. Unabdingbare Voraussetzung dabei ist, dass die Immobilie vor der Sanierung erworben wird.

Eigennutzer können übrigens 10 Jahre je 9% Abschreibung geltend machen. Miete gegen Eigentum, das oft ohne Eigenkapital.

Nutzen Sie die immensen steuerlichen Vorteile und investieren Sie in eine der weltweit sichersten Anlageformen.

Die Ausgangssituation für eine Investition in denkmalgeschützte Immobilien könnte aktuell kaum besser sein: Niedrige Zinsen, hoher Steuervorteil: damit erreichen Sie trotz niedrigem Kapitaleinsatz hohe Renditen.


© 1st Position GmbH